Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrzeugservice Hamburg
Inhaber: Sven Vogel
Vom-Berge-Weg 4i
22159 Hamburg
Telefon: 0176-31077233
E-Mail: info@fahrzeugservicehamburg.de
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Fahrzeugservice Hamburg, Inhaber Sven Vogel – nachfolgend „Dienstleister“ genannt – und seinen Kunden über Fahrzeugüberführungen und sonstige vereinbarte Fahrzeugservices.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Individuelle Vereinbarungen und Angaben im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Abholort, Zielort, Ansprechpartner, Termin, Fahrzeugdaten, Fahrzeugzustand und besondere Anforderungen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Auftragsvereinbarung.
Zum angebotenen Leistungsumfang können insbesondere gehören:
– Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse innerhalb Hamburgs und deutschlandweit
– Hol- und Bringservice für Privat- und Firmenfahrzeuge
– Werkstatt-, Inspektions-, HU/AU- und UVV-Fahrten
– Leasingrückgaben sowie Fahrzeugabholungen und -zustellungen
– Filial-, Standort- und Aussteuerungsfahrten
– organisatorische Unterstützung von Unternehmen und Fuhrparks
– Foto-, Zustands- und Übergabedokumentation
– Tanken, Laden oder Fahrzeugwäsche nach vorheriger Vereinbarung
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Die Beauftragung einer Werkstatt, Prüforganisation, Waschanlage oder eines sonstigen Drittunternehmens erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Fahrzeugservice Hamburg schuldet dabei nicht den Erfolg oder die mangelfreie Leistung des jeweiligen Drittunternehmens.
4. Voraussetzungen für die Fahrzeugübernahme
Der Kunde muss berechtigt sein, über das Fahrzeug zu verfügen und Fahrzeugservice Hamburg mit der Überführung oder dem Fahrzeugservice zu beauftragen.
Das Fahrzeug muss, soweit eine Überführung auf eigener Achse vereinbart ist, zugelassen, versichert, verkehrssicher und fahrbereit sein. Notwendige Fahrzeugschlüssel, Zulassungsunterlagen, Vollmachten und sonstige erforderliche Dokumente sind bei der Übernahme bereitzustellen.
Bekannte technische Mängel, Warnmeldungen, Besonderheiten der Bedienung sowie Einschränkungen der Fahrbereitschaft müssen vor Auftragsbeginn mitgeteilt werden.
Das Fahrzeug muss über ausreichend Kraftstoff beziehungsweise Batterieladung verfügen. Erforderliche Tank- oder Ladekosten können dem Kunden berechnet werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Stellt sich bei der Übernahme oder während der Durchführung heraus, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher oder nicht fahrbereit ist, darf der Dienstleister die Durchführung unterbrechen oder ablehnen.
5. Fahrzeugübernahme und Dokumentation
Bei der Übernahme und Übergabe kann der sichtbare Fahrzeugzustand durch Fotos und ein digitales oder schriftliches Protokoll dokumentiert werden.
Die Dokumentation dient der nachvollziehbaren Feststellung des äußerlich erkennbaren Zustands. Sie stellt kein technisches Gutachten und keine vollständige Untersuchung des Fahrzeugs dar.
Nicht erkennbare, verdeckte oder technisch nicht ohne Weiteres feststellbare Mängel können im Übergabeprotokoll nicht berücksichtigt werden.
Der Kunde beziehungsweise der jeweilige Ansprechpartner soll bei der Übergabe Gelegenheit erhalten, den dokumentierten Zustand zu prüfen und die Übergabe zu bestätigen.
6. Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Abhol- und Übergabezeiten werden sorgfältig geplant. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin bestätigt wurde, handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
Verzögerungen können insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Witterung, Ausfälle öffentlicher Verkehrsmittel, verlängerte Wartezeiten an Abhol- oder Übergabestellen, technische Fahrzeugprobleme oder andere nicht vom Dienstleister beherrschbare Umstände entstehen.
Der Kunde wird über erhebliche Verzögerungen informiert, sobald diese erkennbar sind.
Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zu dem vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und von einer empfangs- beziehungsweise übergabeberechtigten Person übernommen oder herausgegeben werden kann.
Änderungen von Ansprechpartnern, Anschriften, Terminen oder sonstigen Auftragsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
Entstehen durch falsche oder unvollständige Angaben, fehlende Schlüssel oder Dokumente, fehlende Vollmachten, Wartezeiten, eine erfolglose Anfahrt oder ein nicht fahrbereites Fahrzeug zusätzliche Aufwendungen, können diese nach vorheriger Vereinbarung beziehungsweise nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Preis, dem bestätigten Angebot oder einer gültigen Preisvereinbarung.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Zusätzliche, vom Kunden veranlasste oder für die Durchführung erforderliche Fremdkosten können gesondert berechnet werden. Hierzu gehören beispielsweise Kraftstoff, Ladekosten, Maut, Parkgebühren, Tickets, Fahrzeugwäsche oder Gebühren von Drittunternehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, ist die Vergütung mit Zugang der Rechnung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Stornierung und erfolgslose Anfahrt
Eine Stornierung ist dem Dienstleister so früh wie möglich mitzuteilen.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Aufwendungen, beispielsweise Fahrtkosten, Fahrkarten, Reservierungen oder sonstige Fremdkosten, können dem Kunden berechnet werden, sofern der Kunde die Stornierung zu vertreten hat.
Ist der Fahrer bereits zum Abholort unterwegs oder dort eingetroffen, kann der bis dahin entstandene Aufwand angemessen berechnet werden.
Für Verbraucher gelten diese Regelungen nur unter Beachtung ihrer gesetzlichen Rechte, insbesondere eines gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrechts.
10. Haftung
Fahrzeugservice Hamburg haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen gehaftet. Der Kunde soll persönliche Gegenstände und Wertsachen vor der Übergabe aus dem Fahrzeug entfernen.
Für bereits vorhandene Schäden, normale betriebsbedingte Abnutzung sowie technische Defekte, die nicht durch den Dienstleister verursacht wurden, besteht keine Haftung.
11. Beanstandungen
Der Kunde wird gebeten, das Fahrzeug bei der Übergabe zu prüfen und erkennbare Abweichungen oder Schäden möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Unterbleibt eine sofortige Mitteilung, führt dies bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese im konkreten Vertragsverhältnis anwendbar sind.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsdurchführung, zur Dokumentation oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter:
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13. Verbraucherwideruf
Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Fahrzeugservice Hamburg ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.